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Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Kurz vorgestellt

Der Landesrechnungshof hat derzeit 167 Mitarbeiter. Sie nehmen die Arbeit der Ministerien und Landesbetriebe, der Ämter, Verwaltungen und Behörden regelmäßig unter die Lupe. Hinzu kommen die Landkreise, die Kommunen mit über 25.000 Einwohnern sowie die kommunalen Zweckverbände. Eine große Herausforderung, nicht nur aufgrund der Kräfteverhältnisse, sondern auch angesichts der breit gefächerten Aufgabengebiete.
Aus diesem Grund hat sich auch der Landesrechnungshof breit aufgestellt. Er beschäftigt u.a. gelernte Betriebs-und Verwaltungswirte, Juristen und Rechtspfleger, Steuerfachleute, Landwirte, Lehrer, Bauingenieure und Architekten.
Wenn diese ihren kritischen Blick in die Bücher der geprüften Stelle werfen, dann hält sich Begeisterung dort zumeist in Grenzen. Umso wichtiger ist es für die Mitarbeiter des Landesrechnungshofes, neben ihren fachlichen Kenntnissen, vor allem auch Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl zu beweisen.
Übrigens: Der Landesrechnungshof hat im eigenen Personalbereich stets sorgsam gewirtschaftet und keinen "Speck" angesetzt. Im Gegenteil: Dem Stellenabbau des Landes hat er sich stets freiwillig und in adäquater Größenordnung angeschlossen.

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Unser Präsidialbüro

Das Büro für Senats-und Präsidialangelegenheiten unterstützt als Stabsstelle die Arbeit des Präsidenten sowohl inhaltlich als auch in Fragen der Koordination, Organisation und Präsentation.

Britta Mohs
Büroleiterin, zuständig für Controlling und Konferenzen sowie für Senats-und Landtagsangelegenheiten

Frank Düsekow
zuständig für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Intranet und Internationales

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Unsere Präsidialabteilung

Das Grundsatzreferat

  • ist für Grundsatzfragen der Finanzkontrolle, der Schuldenverwaltung, des Haushaltsrechts und der Haushaltsmodernisierung zuständig,
  • führt Prüfungen der Verwendung der Gebührenmittel bei der Medienanstalt Sachsen-Anhalt durch, sowie gemeinsam mit den Rechnungshöfen aus Sachsen und Thüringen Prüfungen beim Mitteldeutschen Rundfunk, 
  • prüft die Fraktionen des Landtages und die Landtagsverwaltung,
  • koordiniert die Beratung des Landesrechnungshofes gegenüber dem Landtag insbesondere gegenüber dem Ausschuss für Finanzen und dem Unterausschuss Rechnungsprüfung.
  • prüft die Jahresrechnung der Stiftungen des Landes nach § 109 LHO

Die Verwaltung

Unsere beiden Referate nehmen als interne Dienstleister zentrale Verwaltungsaufgaben für den gesamten Geschäftsbereich wahr (z. B. Führung des Haushaltes des Landesrechnungshofes, dessen Personalverwaltung, Organisation und Kommunikationstechnik).

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Unsere Abteilung 1

Das Referat 11

• prüft die Arbeit der Finanzämter und des Ministeriums der Finanzen u.a. im Bereich der Steuerverwaltung unter dem Gesichtspunkt der vollständigen und rechtzeitigen Erhebung der Steuereinnahmen,

• berücksichtigt hierbei die zutreffende Anwendung des geltenden Steuerrechts und der Verwaltungsvorschriften,

• prüft die Grundlagen zur Durchführung des Länderfinanzausgleichs,

• prüft und berät landesweit und ressortübergreifend den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik.

Das Referat 12

• führt Prüfungen hinsichtlich der zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung von Mitteln der EU, des Bundes und des Landes im Bereich Gesundheit und Soziales sowie Sport durch,

• ist zuständig für sämtliche Prüfungen im Bereich des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung einschließlich des nachgeordneten Bereichs, z. B. der Gerichte und Justizvollzugsanstalten,

• prüft die Arbeitsmarktförderung,

• kontrolliert Landesbetriebe, z. B. das Landesamt für Verbraucherschutz und den Landesbetrieb für Bildung und Beschäftigung der Gefangenen sowie das Sondervermögen „Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“.

Das Referat 13

• führt Prüfungen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, den Hochschulen und im kulturellen Bereich durch,

• untersucht finanzielle Auswirkungen von Verwaltungsvorgängen und deren Wirtschaftlichkeit im Bereich der Schulen und Hochschulen,

• prüft die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung von Zuwendungen im Bereich der Kulturförderung, der Uniklinika, Forschungseinrichtungen sowie der Religions-und Weltanschauungsgemeinschaften

 

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Unsere Abteilung 2

Das Referat 21

• prüft die Bauausgaben der Landesverwaltung, den Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt sowie das Sondervermögen "Grundstock",

• prüft die wirtschaftliche Verwendung der Mittel der EU, des Bundes und des Landes für Baumaßnahmen, insbesondere im Hochbau,

• unterstützt den Ausschuss für Finanzen bei der Bewertung der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen des Landes,

• prüft und berät bei Entscheidungen zu Baumaßnahmen, die als private Vorfinanzierungen oder als Private-Public-Partnership-Projekte durchgeführt werden.

Das Referat 22

• führt Personalprüfungen in der Landesverwaltung, der Kommunalverwaltung und den Ausgliederungen (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Beteiligungen) durch, u.a. hinsichtlich der

- Personalbestände (u. a. Personalbedarfe, Personalentwicklungskonzepte),

- Personalausgaben (u. a. Eingruppierung von Tarifbeschäftigten und Dienstpostenbewertung von Beamten),

• prüft die Aufbau- und Ablauforganisation landesweit und führt hierzu u. a. Benchmarkinguntersuchungen durch,

• prüft das Ministerium für lnneres und Sport    (z. B. Landesverwaltungsamt und Polizei) zu Fragen der Haushalts- und Wirtschaftsführung.

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Unsere Abteilung 3

Das Referat 31

• führt Prüfungen in den Bereichen Landwirtschaft und Forsten sowie Umwelt (Dorferneuerung, ländliche Entwicklung, Abfall, Altlasten, Naturschutz) durch,

• kontrolliert die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel der EU, des Bundes und des Landes im Bereich Landwirtschaft und Umwelt,

• nimmt die Kontrolle der Landesbetriebe, z. B. Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Landesforstbetrieb, der juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie des Sondervermögens, Altlastensanierung Sachsen-Anhalt" wahr,

• prüft die Zuwendungen und Förderungen im Rahmen der Hochwasserhilfen.

Das Referat 32

• prüft die Bauausgaben der Landesverwaltung sowie die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt,

• prüft die wirtschaftliche Verwendung der Mittel der EU, des Bundes und des Landes für Baumaßnahmen, insbesondere im Tiefbau und im Straßenbau,

• unterstützt den Ausschuss für Finanzen bei der Bewertung der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen des Landes.

Das Referat 33

• überprüft die Beteiligungen des Landes an Unternehmen des privaten Rechts, z. B. die Lotto-Toto GmbH, die Investitions- und Beteiligungsgesellschaft und die Mitteldeutsche Flughafen AG,

• prüft in Angelegenheiten der NORD/LB, der lnvestitionsbank Sachsen-Anhalt und des Ostdeutschen Sparkassenverbandes,

• überwacht die Vermögensverwaltung sowie die Bürgschaftsverwaltung des Landes,

• prüft im Bereich der Wirtschaftsförderung unter Berücksichtigung der europäischen Strukturfonds (EFRE, ESF),

• untersucht das Verwaltungs- und Kontrollsystem der europäischen Strukturfonds,

• prüft die Verwaltung in den Bereichen des Straßen-, Güter- und Schienenpersonennahverkehrs sowie des Wasserstraßen- und Luftverkehrs.

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Unsere Abteilung 4

Referate 41 und 42

• prüfen im Rahmen von Turnusprüfungen (in der Regel alle vier Jahre) die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kommunen einschließlich der Organisation, des Personalwesens und der wirtschaftlichen Betätigung,

• prüfen und beraten in grundsätzlichen Fragen der kommunalen Finanzausstattung und des kommunalen Finanzausgleichs,

• prüfen durch Schwerpunkt- und Querschnittsprüfungen die Haushalts- und Wirtschaftsführung der kommunalen Unternehmen insbesondere der Unternehmen, die Zuwendungen erhalten (z. B. Krankenhäuser, Verkehrsunternehmen, Unternehmen der Abfallbeseitigung und Abwasserentsorgung) sowie die Bereiche Soziales, öffentliches Auftragswesen und kostenrechnende Einrichtungen,

• sind zuständig für die Prüfung der Zuwendungen im Bereich der Städtebau- und der Wohnungsbauförderung.

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Aus der Geschichte

Der Erste im Osten

Der Rechnungshof ist "das finanzielle Gewissen des Landes und zählt damit zu den tragenden Säulen unserer Demokratie". Er hat am 7. März 1991 seine Arbeit aufgenommen, als erster Landesrechnungshof in den neuen Bundesländern und startete damals mit 60 Mitarbeitern.

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