Unsere Abteilung 4
Referate 41 und 42
• prüfen im Rahmen von Turnusprüfungen (in der Regel alle vier Jahre) die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kommunen einschließlich der Organisation, des Personalwesens und der wirtschaftlichen Betätigung,
• prüfen und beraten in grundsätzlichen Fragen der kommunalen Finanzausstattung und des kommunalen Finanzausgleichs,
• prüfen durch Schwerpunkt- und Querschnittsprüfungen die Haushalts- und Wirtschaftsführung der kommunalen Unternehmen insbesondere der Unternehmen, die Zuwendungen erhalten (z. B. Krankenhäuser, Verkehrsunternehmen, Unternehmen der Abfallbeseitigung und Abwasserentsorgung) sowie die Bereiche Soziales, öffentliches Auftragswesen und kostenrechnende Einrichtungen,
• sind zuständig für die Prüfung der Zuwendungen im Bereich der Städtebau- und der Wohnungsbauförderung.





