Unser Senat
Der Landesrechnungshof gliedert sich in die Präsidialabteilung und in vier Prüfabteilungen. Der Präsident und die jeweiligen Leiter der Prüfabteilungen sind richterlich unabhängig, das heißt sie sind in ihrer fachlichen Arbeit von Weisungen unabhängig.
Zusammen bilden sie den Senat. Eine wichtige Aufgabe des Senats ist die Festlegung des jährlichen Arbeitsplanes. Vor allem bei der Auswahl der Prüfungsthemen müssen die Senatsmitglieder also viel Gespür und Geschick beweisen. Denn von ihrer Auswahl hängt es ganz wesentlich ab, ob der Landesrechnungshof tatsächlich dorthin schaut, wohin es sich zu schauen lohnt.
Für Entscheidungen des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt gilt das Kollegialprinzip. Zuständig ist also entweder das nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständige Senatsmitglied gemeinsam mit dem Präsidenten (kleiner Senat) oder - bei besonders wichtigen Angelegenheiten - der große Senat, d.h. alle Senatsmitglieder zusammen.