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Unsere rechtlichen Grundlagen

Der Landesrechnungshof ist eine selbständige oberste Landesbehörde. Die Senatsmitglieder besitzen den Schutz der richterlichen Unabhängigkeit.

Diese Sonderstellung des Landesrechnungshofes soll gewährleisten, dass die Prüfungen ohne Einflussnahme der Landesregierung und ohne politische Bestimmungen aus dem Landtag heraus vorgenommen werden können.

Der Landesrechnungshof ist nur dem Gesetz verpflichtet. Seine Arbeit basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

Landesgesetzen (Landesverfassung, Landeshaushaltsordnung, Landesrechnungshofgesetz)

Grundgesetz

Haushaltsgrundsätzegesetz

Wichtige Weichen

Eine wichtige Aufgabe des Senats ist die Festlegung des jährlichen Arbeitsplanes. Vor allem bei der Auswahl der Prüfungsthemen müssen die Senatoren also viel Gespür und Geschick beweisen. Denn von ihrer Auswahl hängt es ganz wesentlich ab, ob der Landesrechnungshof tatsächlich dorthin schaut, wohin es sich zu schauen lohnt.

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