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AG-Europa tagte in Bonn

Die 23. Sitzung der AG Europa fand am 8. und 9. Oktober in Nordrhein-Westfalen statt. Teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter des Bundesrechnungshofes, der Obersten Rechnungskontrollbehörde Italiens sowie der deutschen Landesrechnungshöfe.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 23. AG Europa-Tagung

In einem aktuellen Vortrag informierte der Bundesrechnungshof über den Umsetzungsstand des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP). Dieser EU-Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der COVID-19-Folgen mit einem Gesamtvolumen von über 750 Milliarden Euro steht kurz vor dem Abschluss. Deutschland stehen aus dem Fonds Zuschüsse von insgesamt 30,3 Milliarden Euro zu, wovon bislang 24,4 Milliarden Euro (80 Prozent) ausgezahlt wurden. Dennoch bestehen weiterhin finanzielle Risiken für den Bundeshaushalt: Die EU-Kommission kann auch bis zu fünf Jahre nach der letzten Zahlung Kontrollen durchführen und Gelder zurückfordern. Hauptquelle der Risiken sind die zersplitterten Zuständigkeiten. Zwar billigt der Rat der EU den Plan und der Bund finanziert die Maßnahmen vor, die eigentliche Umsetzung liegt jedoch bei den Ländern.

Ein weiterer Vortrag des Bundesrechnungshofes beleuchtete die Herausforderungen bei staatlichen Grünen Anleihen. Seit 2020 gibt der Bund diese nachhaltigen Wertpapiere heraus, deren Gesamtvolumen mittlerweile bei über 95 Milliarden Euro liegt. Ein zentrales Problem ist das Fehlen einheitlicher Standards für Grüne Anleihen am Kapitalmarkt. Neben internationalen Standards wie den Green Bond Principles oder den Vorgaben der Climate Bonds Initiative nutzt auch die Bundesrepublik Deutschland ein eigenes Rahmenwerk für Grüne Bundeswertpapiere. Das erschwert die Vergleichbarkeit. Zudem stellte der Bundesrechnungshof fest, dass erzielte Emissionsreduzierungen teilweise doppelt angerechnet werden. Als Beispiel nannte die Behörde die Anschaffung von E-Bussen in kommunalen Verkehrsbetrieben. Der Bundesrechnungshof resümiert: Je mehr grüne Anleihen ausgeben werden, desto mehr Risiken bestehen auch, dass dieselbe Umweltwirkung mehrfach verbucht wird.

Die oberste Rechnungskontrollbehörde der Ukraine und der Rechnungshof von Berlin haben die Wirksamkeit und Zielerreichung ihrer Abfallwirtschaftssysteme vergleichend geprüft. Im Ergebnis wurden jeweils deutliche Mängel sichtbar, so das Fazit des Rechnungshofes von Berlin. Besonders kritisch bewerteten die ukrainischen Prüfer, dass es im Stadtgebiet von Lwiw keine Deponien gibt. Dadurch entstanden innerhalb von vier Jahren zusätzliche Abfall-Transportkosten von zehn Millionen Euro. In Berlin wiederum wurden gesetzliche Anforderungen an das Abfallwirtschaftskonzept teilweise nicht erfüllt. U. a. fehlten Übersichten zu Sammlungssystemen und Sondermüll. Trotz der festgestellten Mängel lieferte der Vergleich wertvolle Einblicke in die jeweiligen Strukturen. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen beiden Rechnungshöfen als Anstoß für Optimierungen. Zudem gilt die Zusammenarbeit als wichtiger Baustein für den Fortschritt des EU-Assoziierungsabkommens der Ukraine im Bereich der Kreislaufwirtschaft.