Unsere rechtlichen Grundlagen
Der Landesrechnungshof ist eine selbständige oberste Landesbehörde. Die Senatsmitglieder besitzen den Schutz der richterlichen Unabhängigkeit.
Diese Sonderstellung des Landesrechnungshofes soll gewährleisten, dass die Prüfungen ohne Einflussnahme der Landesregierung und ohne politische Bestimmungen aus dem Landtag heraus vorgenommen werden können.
Der Landesrechnungshof ist nur dem Gesetz verpflichtet. Seine Arbeit basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
• Landesgesetzen (Landesverfassung, Landeshaushaltsordnung, Landesrechnungshofgesetz)