Unsere Prüfungen
Die Maßstäbe für die Prüfungen des Landesrechnungshofes lauten Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Mit jeder Prüfung wird die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze untersucht. Insbesondere prüft der Landesrechnungshof, ob
- das Haushaltsgesetz und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
- die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt und die Haushaltsrechnung und der Nachweis über das Vermögen und die Schulden ordnungsgemäß aufgestellt sind,
- wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
- die Aufgabe mit geringerem Personal- und Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden kann.
Über die wichtigsten Ergebnisse seiner Prüfungen berichtet der Landesrechnungshof dem Landtag und der Landesregierung jährlich in Jahresberichten.
Gegenwärtig sind es zwei Teile sowie zusätzlich eventuelle Sonderberichte.
Diese Berichte werden dem Landtag und der Landesregierung zugeleitet und anschließend über die Medien veröffentlicht. Sie sind Grundlage für die Entlastung der Landesregierung durch das Parlament.