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"Wir wollen alle Tage sparen und brauchen alle Tage mehr."

Was Goethe in seinem "Faust II" mit Blick auf den kaiserlichen Hof so trefflich formulierte, gilt bis heute - auch bzw. gerade mit Blick auf die Länderhaushalte.

Und weil das so ist, hat die Öffentlichkeit auch einen wachsenden Anspruch darauf, zu erfahren, wie viel Geld das Parlament für welche Zwecke zur Verfügung stellt und selbstverständlich auch, ob dieses Geld wirtschaftlich, sparsam und bestimmungsgemäß eingesetzt wird.

Mit unseren Prüfungen verfolgen wir deshalb insbesondere das Ziel, Fehlentscheidungen der Verwaltungen früh zu erkennen und Fehlplanungen abzustellen.

Gleichzeitig sprechen wir natürlich auch Empfehlungen für einen besseren Umgang mit den öffentlichen Mitteln aus. Über das Was, Wann, Wer, Wie und Wo einer Prüfung entscheiden aber ausschließlich wir.

Der Landesrechnungshof wirft jedoch nicht nur einen Blick auf bereits Geschehenes, sondern er betrachtet auch die Gesetze und Planungen des Landes hinsichtlich möglicher finanzieller Auswirkungen.

So berät der Landesrechnungshof insbesondere den Finanzausschuss des Landtages, aber auch die Ministerien, Behörden und Dienststellen des Landes in wichtigen Fragen.

Diese Beratungstätigkeit hat in den vergangenen Jahres immer stärker zugenommen. Wir verstehen uns auch ganz klar als Anwalt und Partner der Steuerzahler.

In Sachsen-Anhalt soll es schließlich besser laufen als in "Faust II“. Dort hatte Mephistopheles ja ungedecktes Papiergeld gedruckt, das natürlich nicht für Investitionen gedacht war, sondern allein für ein verschwenderisches Leben.

Wie wir arbeiten

Die Haushalts-und Wirtschaftsführung im Visier

Der Landesrechnungshof prüft und berät - gemäß seiner strategischen Ziele - kompetent und professionell im Dienste der Bürger Sachsen-Anhalts.

Dabei hat der Landesrechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesverwaltung zu überwachen und zu prüfen, einschließlich seiner Sondervermögen und Landesbetriebe.

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