Unsere Zusammenarbeit mit anderen Rechnungshöfen
Präsidentenkonferenzen
Eine wichtige Form der Zusammenarbeit stellt die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder dar. Die Konferenzen finden jeweils im Frühjahr und im Herbst statt. Daran nehmen auch Vertreter des Österreichischen Rechnungshofes, der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie das deutsche Mitglied des Europäischen Rechnungshofes teil. Jedes Jahr wechselt der Vorsitz der Konferenz. Zur Förderung einer einheitlichen Meinungsbildung und zum Erfahrungsaustausch sind verschiedene Arbeitskreise (Haushaltsrecht und Grundsatzfragen, Personal, Soziales, Wirtschaft und Beteiligungen, Steuer, Rundfunk, Bau, Organisation- und Informationstechnik, Schulen sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen) eingerichtet worden. In diesen Arbeitskreisen werden Grundsatzfragen und übergreifende Themen erörtert.
Regionalkonferenzen
Seit 1991 finden, neben den Präsidentenkonferenzen, auch zweimal jährlich Regionalkonferenzen statt. Daran nehmen die ostdeutschen Rechnungshöfe (inklusive Berlin) teil. Auf diesen Regionalkonferenzen werden schwerpunktmäßig die gemeinsamen Probleme der ostdeutschen Bundesländer besprochen. Das hängt damit zusammen, dass diese fünf Rechnungshöfe, die nach der politischen Wende in Deutschland in den neunziger Jahren installiert wurden, noch einige zusätzliche Aufgaben zu meistern haben. Das betrifft u.a. die besondere Infrastrukturförderung durch die EU und die daraus resultierenden Prüfungen. Die Rechnungshöfe wechseln sich mit der Ausrichtung der Konferenz ab.
Oberösterreichischer Rechnungshof
Neben ihrer Zusammenarbeit im Rahmen von EURORAI unterhalten der Oberösterreichische Landesrechnungshof in Linz und der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt auch bilaterale Kontakte. Im Rahmen dieser Kontakte erfolgt ein regelmäßiger Daten- und Erfahrungsaustausch, u.a. zu Prüfungserfahrungen, Prüfungsprozessen aber auch zum Wirkungsgrad der Prüfungen. Des Weiteren erfolgt ein Austausch zu Fragen der internen Verwaltung beider Rechnungshöfe, wie z.B. zu Fort- und Ausbildungsmaßnahmen.