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Häufig gestellte Fragen

Wie geht der Rechnungshof Hinweisen und Anfragen der Einsender nach?

Alle Einsender können sicher sein, dass wir den Anfragen und Hinweisen stets mit der nötigen Sorgfalt aber auch Unabhängigkeit nachgehen. Selbstverständlich informieren wir Sie über den Eingang Ihrer Anfrage bei uns. In der Regel setzen wir dann die zuständigen Stellen (z.B. das Landesverwaltungsamt, den Landkreis etc.) von diesen Hinweisen in Kenntnis, damit diese, falls nötig, notwendige Maßnahmen einleiten können. Bei bestimmten Anhaltspunkten leiten wir auch eigene Prüfungen ein. Zusammenfassungen ausgewählter Prüfungen veröffentlichen wir übrigens regelmäßig in unserem Jahresbericht.

Wie prüft der Rechnungshof und wie lange dauert das eigentlich?

Das hängt natürlich von der Art und dem Umfang der jeweiligen Prüfung ab. Grundsätzlich sind gründliche Prüfungen aber auch zeitaufwendig. Das erklärt sich aus dem Verfahren selbst. So beginnt jede Prüfung mit einer Prüfungsankündigung an die zu prüfende Stelle, also einer Mitteilung dazu was, wann und durch wen geprüft wird. Die Prüfung selbst findet dann vor Ort statt. Bei der geprüften Stelle lesen wir viele Akten, werten Dateien aus und führen Gespräche mit den zuständigen Mitarbeitern. Sind diese örtlichen Erhebungen abgeschlossen und das Prüfungsmaterial ausgewertet, erstellen wir eine Prüfungsmitteilung. Die geprüfte Stelle kann dann zu dieser Prüfungsmitteilung im Anschluss Stellung nehmen. Mitunter werden hier noch einmal über einen längeren Zeitraum hinweg Argumente ausgetauscht. Abgeschlossen ist das Verfahren immer erst dann, wenn wir dem Landtag die Beendigung mitteilen.

Wie geht der Rechnungshof mit festgestellten Mängeln um?

Da wir keine unmittelbaren Eingriffsrechte in die Arbeit der Verwaltung haben, müssen wir durch die Kraft unserer Argumente überzeugen. Das gelingt uns auch sehr oft. Unsere Vorschläge werden teilweise bereits während der Prüfungen umgesetzt. Darüber hinaus entfalten unsere Feststellungen Wirkung, wenn sie über den Jahresbericht veröffentlicht und vom Parlament aufgegriffen werden. Ebenso spielt auch die Behandlung in den Medien oft eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, aufgedeckte Mängel zu beseitigen.

Jahres- und Sonderberichte

Die Essenz unserer Prüfungen findet sich in den Jahres- und Sonderberichten wieder. Gegenwärtig sind es zwei reguläre Teile sowie zusätzlich eventuelle Sonderberichte. Diese Berichte werden dem Landtag und der Landesregierung zugeleitet und anschließend über die Medien veröffentlicht. Sie sind Grundlage für die Entlastung der Landesregierung durch das Parlament.

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