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Der Senat des Landesrechnungshofes

Kay Barthel - Präsident des Landesrechnungshofes

• 03.01.1971 geb. in Magdeburg (Sachsen-Anhalt)

• 1990-1996 Studium an der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg, Abschluss als Diplomingenieur

• 1995-2001 Projektleiter der Barthel Systembau Bau- Vertriebs- und Montage GmbH

• 2001-2007 Mitarbeiter der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

• 2007-2010 Persönlicher Referent des Ministers im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

• 2010-2011 Leiter des Ministerbüros im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

• 2011-2015 Mitglied des Landtages Sachsen-Anhalt (finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion)

• seit 2015 Präsident des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt

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Dr. Petra Weiher - Leiterin der Abteilung 1

• 07.03.1961 geb. in Potsdam (Brandenburg)

• 1979 - 1983 Studium an der Pädagogischen Hochschule Köthen, Abschluss als Dipl.-Lehrerin für Mathematik/Chemie

• 1983 - 1986 Forschungsstudium der Mathematik, Abschluss als Dr. rer. nat

• 1986 - 1990 Arbeit an der Pädagogischen Hochschule Köthen

• 1990 - 1998 Arbeit im PDS-Kreisvorstand Köthen und als Wahlkreismitarbeiterin einer Landtagsabgeordneten

• 1998 - 2005 Mitglied des Landtages Sachsen-Anhalt (ab 2002 Vorsitzende des Finanzausschusses)

• seit 2005 Senatsmitglied des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt

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Jan Weber - Leiter der Abteilung 2

• geb. am 02.11.1967

• 1990-1998 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und Referendariat in Niedersachsen, Abschluss: Zweites Juristisches Staatsexamen

• 1998 - 2000 Referent für Inneres und Kommunales bei der SPD-Fraktion

• 2000 - 2002 Persönlicher Referent des Ministers und Referatsleiter im Ministerium des Innern

• 2002 - 2004 Leiter des Büros des Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion

• 2004 - 2006 Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt: Justiziariat und Datenschutzbeauftragter/Personalleiter

• 2006 - 2011 erneut Referatsleiter im Ministerium des Innern

• 2011 - 2022 Referatsleiter, Leiter der Stabsstelle und ab 2021 Leiter der Haushaltsabteilung im Ministerium der Finanzen

• seit 2023 Senatsmitglied des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt

 

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Dietmar Weihrich – Leiter der Abteilung 3

• 30.10.1964 geb. in Gießen (Hessen)

• 1985-1987 Berufsausbildung und anschließende Berufstätigkeit als Landschaftsgärtner

• 1987 - 1993 Studium der Landschaftsplanung an der TU Berlin, Abschluss als Diplomingenieur

• 1993 - 2004 Sachgebietsleiter Landschaftsentwicklung im Landesamt für Umweltschutz (LAU) Sachsen-Anhalt

• 2004 - 2010 Fachgebietsleiter für Nachhaltige Entwicklung im LAU Sachsen-Anhalt

• 2010 - 2011 Leiter der Stabsstelle im LAU Sachsen-Anhalt

• 2011 - 2015 Mitglied des Landtages Sachsen-Anhalt (umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis90/Die Grünen)

• Seit 2015 Senatsmitglied des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt

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Florian Philipp - Leiter der Abteilung 4

• 24.02.1980 geb. in Magdeburg

• 2001 - 2010 Studium an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Magdeburg, der Hochschule Harz, der Florida Gulf Coast University (USA) sowie der Business Scool of Aarhus (Dänemark)

• 2011-2013 Doktorand in den Bereichen Preismanagement Konzern (international) und Marktmanagement China bei Volkswagen

• seit 2014 Business Management international bei Volkswagen (ruhend)

• 2016 – 2019 Mitglied des Landtages Sachsen-Anhalt (ab 2016 Vorsitzender des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Beraterverträge“)

• Seit 2019 Senatsmitglied des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt

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Unser Senat

Der Landesrechnungshof gliedert sich in die Präsidialabteilung und in vier Prüfabteilungen. Der Präsident und die jeweiligen Leiter der Prüfabteilungen sind richterlich unabhängig, das heißt sie sind in ihrer fachlichen Arbeit von Weisungen unabhängig.


Zusammen bilden sie den Senat. Eine wichtige Aufgabe des Senats ist die Festlegung des jährlichen Arbeitsplanes. Vor allem bei der Auswahl der Prüfungsthemen müssen die Senatsmitglieder also viel Gespür und Geschick beweisen. Denn von ihrer Auswahl hängt es ganz wesentlich ab, ob der Landesrechnungshof tatsächlich dorthin schaut, wohin es sich zu schauen lohnt.


Für Entscheidungen des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt gilt das Kollegialprinzip. Zuständig ist also entweder das nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständige Senatsmitglied gemeinsam mit dem Präsidenten (kleiner Senat) oder - bei besonders wichtigen Angelegenheiten - der große Senat, d.h. alle Senatsmitglieder zusammen.