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Unsere Mitarbeit in der KEF

Der öffentliche-rechtliche Rundfunk ist in Deutschland Ländersache. So wurde auf Beschluss der Ministerpräsidenten am 20. Februar 1975 die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ins Leben gerufen.

Wie der Name schon sagt, ist es die zentrale Aufgabe der KEF den jeweiligen Landesregierungen und Landesparlamenten einen sachlich fundierten Vorschlag zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages zu unterbreiten. Die KEF ist aber nicht nur ein Prüfgremium. Sie ist grundsätzlich auch kritischer Sympathisant für die Belange der Radio- und Fernsehanstalten.

Auf Grund der Komplexität dieser Aufgaben hat die KEF fünf ständige Arbeitsgruppen gebildet. In der Kommission sitzen 16 unabhängige Experten, darunter Wirtschaftswissenschaftler, Rundfunkrechtler und Rechnungsprüfer.

Seit 1. Januar 2017 ist Sachsen-Anhalts Rechnungshofpräsident Kay Barthel KEF-Mitglied in der Arbeitsgruppe 4. Diese ist zuständig für den Sachaufwand, für Investitionen, Eigenmittel, Kredite, Kosten der Programmverbreitung sowie für technische Entwicklungsprojekte.

Kay Barthel tritt damit die Nachfolge seine Amtsvorgängers Ralf Seibicke an, der Sachsen-Anhalt seit 2007 in der KEF vertreten hatte.

Von Beginn an dabei

Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt ist Gründungsmitglied der Europäischen Organisation der Regionalen Externen Institutionen zur Kontrolle des Öffentlichen Finanzwesens (EURORAI). Dieses Kooperationsprojekt wurde am 1. Oktober 1992 in der englischen Stadt Manchester ins Leben gerufen. Derzeit gehören über 80 regionale Rechnungshöfe aus 16 Staaten dieser Plattform an. EURORAI bietet den Rahmen für einen intensiven Erfahrungsaustausch. Es geht darum, auf dem gemeinsamen Gebiet der Prüfung öffentlicher Finanzen Fortschritte zu erzielen, um so zu einer besseren Verwendung der Mittel zu gelangen.

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