Ein zentrales Thema des diesjährigen Treffens drehte sich um Bestrebungen zum Bürokratieabbau. So ist es in einigen Bundesländern für die Kommunen bereits möglich, abgespeckte Beteiligungsberichte zu erstellen oder erleichterte Vergabeverfahren auf den Weg zu bringen. Auch die Zahl der öffentlichen Bekanntmachungen kann mancherorts deutlich reduziert werden. Dies geht dann aber unter Umständen zu Lasten des öffentlichen Informationsbedürfnisses.
Und natürlich wurde auch über das Thema Künstliche Intelligenz diskutiert. Welche Chancen bietet ein KI-Einsatz in der überörtlichen Kommunalprüfung und wo sind seine Grenzen? Fakt ist: In einigen Bereichen erleichtert die Künstliche Intelligenz den Arbeitsalltag erheblich. So lassen sich zum Beispiel Texte und Daten viel besser analysieren, auch Protokolle können einfacher durchsucht und erstellt werden. All das zusammen bewirkt dann auch eine Zeiteinsparung im Prüfgeschäft.
Hintergrund: Die Arbeitsgemeinschaft trifft sich zweimal jährlich. An dem Erfahrungsaustausch nehmen die Leiter der jeweiligen überörtlichen kommunalen Prüfungseinrichtungen der Länder teil. Diese können als Abteilung beim Landesrechnungshof (wie in Sachsen-Anhalt) oder bei anderen Landesbehörden sowie als Anstalt oder Verband organisiert sein. In der Arbeitsgemeinschaft sind 14 Länder organisiert (außer Hamburg und Bremen).
