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Neuer Jahresbericht veröffentlicht

Am 2. Februar hat Landesrechnungshof-Präsident Kay Barthel den Jahresbericht 2022, Teil 1 der Presse vorgestellt. Der Bericht bezieht sich auf die Haushaltsrechnung für das Jahr 2021 und enthält ausgewählte Prüfungsergebnisse, die für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sind.

 

LRH-Präsident Kay Barthel

Eines der Themen, auf die der Präsident bei der Pressekonferenz im Landtag näher eingegangen ist, betrifft die Steuerung des Personalbestandes im Land. Fakt ist: Sachsen-Anhalt leistet sich prozentual die meisten Landesbediensteten aller deutschen Flächenländer. Vom eigenen Ziel (18,7 Vollzeitäquivalente auf 1000 Einwohner) sind wir weit entfernt. Die Landesregierung liegt gegenwärtig bei rd. 20 VZÄ je 1000 EW.  Zum Vergleich: Der Durchschnitt der Flächenländer Ost liegt bei 18,2 VZÄ je 1000 EW, der Durchschnitt der Flächenländer West bei 17,4 VZÄ je 1000 EW (jeweils Stand 2020).

Die Diskussion um Zielzahlen halten wir deshalb für wichtig. Denn dahinter steckt die Frage: Wie viel öffentlichen Dienst kann sich das Land künftig bei einer immer geringer werdenden Bevölkerung noch leisten? Beim Thema Personal müssen neue Wege gedacht werden, sonst geht dem Haushalt bald die Luft aus.

Zudem hat Kay Barthel der Presse unsere Anmerkungen zum Thema „Wasserentnahmeentgelt“ näher vorgestellt. Worum geht es dabei? Wer in Sachsen-Anhalt Grund- oder Oberflächenwasser verwendet, zahlt dafür ein Entnahmeentgelt, umgangssprachlich bekannt als Wassercent. Diese Abgabe ist dazu gedacht, Wasserverschwendung zu vermeiden. Doch seit 2011 wurde diese Gebühr nicht erhöht. Das halten wir für falsch. Besonders kritisch sehen wir in diesem Zusammenhang die pauschale Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt bei der Gewinnung von Bodenschätzen. Dies widerspricht dem Verursacherprinzip.

Diese und weitere Prüfungsergebnisse sind auch unter der Rubrik Jahres-/Sonderberichte auf dieser Internetseite veröffentlicht.