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Neuer Jahresbericht veröffentlicht

Am 22. Januar hat Landesrechnungshof-Präsident Kay Barthel den Jahresbericht 2023, Teil 1 der Presse vorgestellt. Der Bericht enthält ausgewählte Prüfungsergebnisse zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesverwaltung

LRH-Präsident Kay Barthel und LPK-Vorsitzender Jochen Müller

Eines der Themen, auf die der Präsident bei der Pressekonferenz im Landtag näher eingegangen ist, betrifft unsere erstmalige Prüfung der Handwerkskammern (HWK) Magdeburg und Halle sowie der Kammeraufsicht. Die Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und finanzieren ihre Ausgaben zu großen Teilen aus den Mitgliedsbeiträgen (2020: HWK Magdeburg zu 60 Prozent bei Ausgaben von 14,5 Mio. € und HWK Halle zu 61 Prozent bei Ausgaben von 10,3 Mio. €). Bei unserer Prüfung haben wir eine Vielzahl von Mängeln festgestellt – von zu großen Liquiditätspolstern bis hin zu unangemessen hohen Aufwandsentschädigungen für die Präsidenten.

Zudem hat Kay Barthel über unsere Stichprobenprüfung in mehreren Polizeidienststellen berichtet. Dabei haben wir nicht nur grobe Sicherheitsmängel bei der Asservatenverwaltung festgestellt, sondern auch schwere Fehler bei der Protokollierung. So wurden Waffen z. B. unter falschem Aktenzeichen geführt, und wir fanden sogar eine Waffe, die laut Aktenlage schon längst vernichtet wurde.  Im Gegensatz dazu ist die Asservatenverwaltung im Justizbereich weitgehend einheitlich und zentral geregelt. Bei unserer Prüfung hatten wir nur wenige Einzelfälle zu beanstanden. Wir empfehlen beiden Ministerien (MI und MJ) eine engere Zusammenarbeit bei der Asservatenverwaltung. Synergieeffekte könnten sich z. B. bei gemeinsamen Fortbildungen ergeben, ebenso wie beim Betrieb gemeinsamer Asservatenkammern.

Ein weiteres Thema, auf das Präsident Barthel näher einging, war die Prüfung verschiedener Havariemaßnahmen im Straßenbau. In einem Fall hatte die Landesstraßenbaubehörde für 708.000 € eine neue 70 Meter lange Stützwand errichten lassen.  Allerdings wurden bereits bei der Abnahme des Bauwerkes erhebliche Mängel deutlich (z. B. fehlende Geländersegmente, Hohlräume im Beton, Rost an den Pfosten). Der Zustand des Neubaus wurde von den Sachverständigen gemäß Richtlinie mit einer 2,5 bewertet. 2,5 bedeutet übersetzt Note 4 – „ausreichender Bauzustand mit kurzfristiger Instandsetzung“. Wie gesagt: Es handelt sich um einen Neubau!

Diese und weitere Prüfungsergebnisse sind auch unter der Rubrik Jahres-/Sonderberichte auf dieser Internetseite veröffentlicht.