Eines der Themen, auf die der Präsident bei der Pressekonferenz im Landtag näher eingegangen ist, betrifft die Festlegung der Geschäftsführergehälter in Unternehmen mit Landesbeteiligung. Bei unserer Prüfung zeigte sich, dass die Festlegung der Gehälter nicht immer nachvollziehbar war. Teilweise wurden die Obergrenzen zu hoch angesetzt, weil erwartete Entwicklungen schon vorab berücksichtigt wurden. In anderen Fällen konnten Gehälter während der Laufzeit viel zu leicht (nach oben) angepasst werden. Und es gab auch Fälle, in denen Prämien gezahlt wurden, ohne dass diese an konkrete und überprüfbare Ziele gebunden waren.
Zudem hat Kay Barthel über den Zustand der Landesstraßen berichtet. Fakt ist: So manche Landesstraße zerbröselt. Doch der Haushalt ist klamm. Ergo kann die Straßenbauverwaltung beschädigte Landesstraßen mit den dafür bereitgestellten Mitteln oft nicht richtlinienkonform um- und ausbauen. Dies haben wir exemplarisch am Beispiel der Landesstraße 93 (L 93) dargestellt. Aus unserer Sicht kann ein Straßenbau nach Kassenlage nur in zwei denkbare Entscheidungen münden: Entweder wird der Straßenbauverwaltung genug Geld für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt oder das Verkehrsministerium muss eine angepasste Ausbaustrategie erarbeiten.
Ein weiteres Thema, auf das Präsident Barthel näher einging, war die Prüfung der Privatwaldbewirtschaftung. Dabei haben wir festgestellt, dass Dienstleistungen des Landes für private Waldbesitzer (z. B. die Planung und Kontrolle von Holzeinschlag und Aufforstung, die Buchführung sowie die Begleitung von Fördermaßnahmen) nicht kostendeckend sind. Das stellt eine indirekte staatliche Beihilfe dar, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann. Denn ein Preisvorteil durch subventionierte Dienstleistungen erschwert es privaten Anbietern, sich am Markt zu etablieren.
Diese und weitere Prüfungsergebnisse sind auch unter der Rubrik Jahres-/Sonderberichte auf dieser Internetseite veröffentlicht.
