Dabei werden übergreifende Fragen der externen Finanzkontrolle erörtert. Ziel ist es, eine einheitliche Meinung in diesen Fragen herbeizuführen, Auffassungen in Einzelfällen zu koordinieren und sich wechselseitig über Prüfungserfahrungen und -ergebnisse zu informieren.
Im Mittelpunkt der Frühjahrskonferenz stand die Frage der Gewährung von Notlagenkrediten und die damit verbundene Einhaltung der Schuldenbremse. Anbei die Münchener Erklärung zu diesem Thema.