Die Rechnungshöfe der MDR Staatsvertragsländer haben nach § 32 Abs. 1 MDR-Staatsvertrag unter Federführung des Thüringer Rechnungshofs das Controlling beim MDR geprüft. Die Prüfung bezog sich auf die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Controllings, insbesondere auf dessen Steuerung zum wirtschaftlichen Verhalten im Prüfungszeitraum 2016 bis 2020.