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Datenschutzerklärung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt

Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt verarbeitet mit dem Betrieb seines Internet-Auftritts auch personenbezogene Daten. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO) über unsere Datenverarbeitung.


Das Gesetz zur Ausfüllung der Verordnung (EU) 2016/679 und zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt (Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt - DSAG LSA) vom 18.02.2020 enthält ergänzende Regelungen zur Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Wegen der besonderen Rechtsstellung der Rechnungshöfe gilt dieses Gesetz für den Landesrechnungshof aber nur, soweit er Verwaltungsangelegenheiten wahrnimmt. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Datenschutzregelung für die Prüftätigkeit des Landesrechnungshofs findet auf die Verarbeitung personenbezogener Daten für den Bereich der Prüftätigkeit des Landesrechnungshofs das Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 2016 (GVBl. LSA S. 24), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Februar 2018 (GVBl. LSA S. 10), mit Ausnahme des § 22 Abs. 1 Satz 2 Anwendung, soweit dieser auf Artikel 58 Abs. 2 Buchst. c bis j der Verordnung (EU) 2016/679 verweist.

Aus dieser Zweiteilung ergibt sich die Notwendigkeit von zwei separaten Datenschutzerklärungen, die wir Ihnen nachfolgend bekannt geben.

1.    Verwaltungsbereich

a.    Verantwortlicher i.S.d. DS-GVO

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 DS-GVO ist der

Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt
Kavalierstr. 31
06844 Dessau-Roßlau
Telefon:    0340/2510-0
Telefax:    0340/2510-310
E-Mail: poststelle@lrh.sachsen-anhalt.de
 
b.    Datenschutzbeauftragter

Der Landesrechnungshof hat gem. Artikel 37 DS-GVO einen Datenschutzbeauftragten für den Verwaltungsbereich benannt. Sie erreichen ihn per E-Mail oder unter der Adresse

Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt
Datenschutzbeauftragter 
Kavalierstr. 31
06844 Dessau-Roßlau
Telefon:    0340/2510-0
Telefax:    0340/2510-310
E-Mail: datenschutz(at)lrh.sachsen-anhalt.de


c.    Zwecke der Verarbeitung


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt für folgende Verfahren und die damit zusammenhängenden Zwecke:
•    Nutzung des Internet-Auftritts: Kontaktaufnahme über Kontaktfunktion/-formular,  Beantwortung von damit verbundenen Anliegen. Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, IP-Adresse, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Dies erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten. Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse des Nutzerverhaltens oder für statistische Zwecke verwendet werden.
•    Bewerbungs-/Auswahlverfahren: Erfassung von Bewerberdaten, interne Datenübermittlung zur Vorbereitung von Auswahlentscheidungen, Abwehr von ggf. geltend gemachten Ansprüchen aus einem Auswahlverfahren. Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen werden folgende Bewerberdaten zu dem konkreten Stellenbesetzungsverfahren elektronisch erfasst und gespeichert: Personendaten (Name, Vorname, Titel / akademischer Grad, Anschrift, Geburtsdatum), Kommunikationsdaten (Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse), Datenauskunft zur Schwerbehinderung / Gleichstellung, Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse, dienstliche Beurteilungen, sonstige Qualifikationen, Datum des Eingangs der Bewerbung.
•    Einstellungsverfahren: Weiterverarbeitung bereits vorhandener Daten sowie Erhebung weiterer erforderlicher Daten zur Begründung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. Weiterführung des Beamtenverhältnisses
•    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Kontaktaufnahme für Interviews oder sonstige Anfragen, Durchführung von Pressekonferenzen, Beantwortung von Presseanfragen, Erstellung und Versand von Pressemitteilungen, Erstellung und Versand von öffentlich zugänglichen Publikationen
•    Sonstige Kontaktaufnahme: Registrierung, Bearbeitung und Beantwortung von telefonisch oder postalisch eingehenden Anliegen (bspw. Bürgereingaben).

d.    Rechtsgrundlagen


Die Rechtsgrundlage für die zulässige Datenverarbeitung ergibt sich aus Artikel 6 Abs. 1 lit. a), b), c), und e) DS-GVO sowie den §§ 4, 7 und 9 DSAG LSA. Zur Durchführung eines Bewerbungs- bzw. Auswahlverfahrens und der Vorbereitung der Einstellung, Abordnung oder Versetzung werden die Daten darüber hinaus gemäß § 84 des Landesbeamtengesetzes LSA und § 50 S. 4 des Beamtenstatusgesetzes verarbeitet. In Personalvertretungssachen sowie Disziplinarsachen kommen auch die Personalvertretungsgesetze beziehungsweise Disziplinargesetze von Bund und Land zur Anwendung.

e.    Datenweitergabe, Auftragsverarbeitung


Grundsätzlich verwenden und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur innerhalb unserer Behörde. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Ausnahmen gelten nur für die Fälle, in denen der Landesrechnungshof dazu rechtlich verpflichtet ist oder die Weitergabe zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist – etwa im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Landes oder des Landesrechnungshofes.
Für den Fall, dass für bestimmte Verfahren oder Verfahrensabschnitte eine Datenverarbeitung im Auftrag erfolgt („Auftragsverarbeitung“), werden die Auftragsverarbeiter vertraglich dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Anforderungen der datenschutzrechtlichen Regelungen zu verwenden und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten.

f.    Dauer der Speicherung, Löschung


Der LRH legt für die Aufbewahrung personenbezogener Daten grundsätzlich die für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Aktenordnung für die unmittelbare Landesverwaltung Sachsen-Anhalt (AktO) zugrunde. Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung von uns so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der einzuhaltenden Regelungen zu Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Je nach Verarbeitungszweck ergeben sich damit die folgenden Fristen:
•    Daten, die aktenrelevant sind oder werden: 5 Jahre bzw. 20 Jahre (§17 AktO)
•    Eingaben, Nutzung des Internet-Auftritts, Informationsaufbereitung und –bereitstellung für Medien und Öffentlichkeit (sogenannte Weglegesachen): 1 Jahr (§15 AktO). Die Fristen beginnen mit Ablauf des Jahres, in dem die Zweckbindung gem. Buchstabe c. dieser Erklärung nicht mehr gegeben bzw. das Verfahren abgeschlossen ist. Nach Fristablauf werden die Daten nach den Vorgaben der AktO vernichtet oder gelöscht.
Bewerberdaten werden grundsätzlich nach Ablauf von zwei Jahren nach rechtskräftigem Abschluss des konkreten Stellenbesetzungsverfahrens (Besetzung der Stelle oder Aufhebung des Verfahrens) gelöscht. Eine Löschung erfolgt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben. Die Daten des obsiegenden Bewerbers eines Stellenbesetzungsverfahrens gehen in den Personaldatenbestand des Landesrechnungshofes über, soweit sie für die weitere Personalsachbearbeitung erforderlich sind. Erfolgt eine Einstellung, so werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten, hinsichtlich der Anlage von Personalakten, informiert.


g.    Rechte der Nutzer (betroffenen Personen)

•    Auskunft: Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Informationen.


•    Berichtigung: Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).

•    Löschung: Sie haben das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden und die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivvorschriften einer Löschung nicht entgegenstehen.

•    Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, für die Dauer der Prüfung, ob dem Widerspruch statt gegeben werden kann.

•    Datenübertragbarkeit: Sie haben gemäß Art. 20 DS-GVO das Recht, die uns aufgrund Ihrer Einwilligung freiwillig zur Verfügung gestellten und elektronisch verarbeiteten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen-lesbaren Format zu erhalten, sodass Sie diese Daten einem anderen Verantwortlichen zur Verfügung stellen können.

•    Widerspruch: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit im Rahmen der Voraussetzungen des Art. 21 DS-GVO gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.

h.    Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich bei der für Sachsen-Anhalt zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Aufsichtsbehörde für die Angelegenheiten der Verwaltung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt ist der

Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Leiterstraße 9
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 818030
Telefax: 0391 8180333
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
Web: www.datenschutz.sachsen-anhalt.de


2.    Prüfbereich


Der Landesrechnungshof erhebt und verarbeitet im Rahmen seiner Prüftätigkeit auch personenbezogene Daten. Diese erhebt der Landesrechnungshof bei Stellen innerhalb, teilweise aber auch außerhalb der Landesverwaltung (§§ 91 und 92 LHO). Diese Daten  werden nur im Rahmen des festgelegten Prüfauftrages erhoben. Der Schutz dieser Daten wird durch das Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt (DSG LSA) gewährleistet (siehe § 34 Abs. 3 DSAG LSA). Daneben hat auch der Prüfbereich des Landesrechnungshofes weitere Vorschriften zum Schutz Ihrer Daten anzuwenden, z. B. zum Schutz des Amtsgeheimnisses, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie zur Wahrung des Sozial- oder des Steuergeheimnisses.

a.    Verantwortliche Stelle i.S.d. § 2 Abs. 8 DSG LSA

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Prüfbereich ist der


Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt
Kavalierstr. 31
06844 Dessau-Roßlau
Telefon:    0340/2510-0
Telefax:    0340/2510-310
E-Mail: poststelle@lrh.sachsen-anhalt.de

b.    Datenschutzbeauftragter

Der Landesrechnungshof hat gem. § 14a DSG LSA einen Datenschutzbeauftragten für den Prüfbereich benannt. Er beantwortet Ihnen Fragen im Zusammenhang mit der Erhebung personenbezogener Daten bei Prüfungen, die der Landesrechnungshof im Rahmen seines verfassungsmäßigen Auftrages wahrnimmt.
Sie erreichen ihn per E-Mail oder unter der Adresse


Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt
Datenschutzbeauftragter
Kavalierstr. 31
06844 Dessau-Roßlau
Telefon:    0340/2510-0
Telefax:    0340/2510-310
E-Mail: datenschutz@lrh.sachsen-anhalt.de

Sofern Sie sich mit einem Anliegen an den Landesrechnungshof wenden, richtet sich der Schutz Ihrer Daten nach Ziffer 1 dieser Datenschutzerklärung (Verwaltungsbereich).