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Unsere Aufgaben

Der Landesrechnungshof prüft und berät kompetent und professionell, gemäß seinen strategischen Zielen, im Dienste der Bürger.

Dabei hat der Landesrechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesverwaltung zu überwachen und zu prüfen, einschließlich seiner Sondervermögen und Landesbetriebe.

Darüber hinaus prüft der Landesrechnungshof auch die Landtagsfraktionen, die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften mit mehr als 25.000 Einwohnern, inklusive ihrer Zweckverbände, insbesondere im Wasser- und Abfallbereich.

Zudem ist der Landesrechnungshof für die öffentlich-rechtlichen Anstalten zuständig. Zu nennen sind hier u.a. die Norddeutsche Landesbank und der Mitteldeutsche Rundfunk, jeweils natürlich in Zusammenarbeit mit den Rechnungshöfen der beteiligten anderen Bundesländer.

Weiterhin ist der Landesrechnungshof berechtigt, Stellen außerhalb der Landesverwaltung zu prüfen. Das betrifft u.a. Landesgesellschaften, Stiftungen und andere öffentlich-rechtliche Zuwendungsempfänger. Eine Sonderaufgabe laut Staatsvertrag betrifft außerdem die Prüfung der jüdischen Gemeinden im Land.

Neben seinen Prüfungsaufgaben berät der Landesrechnungshof aber auch den Landtag und die Ausschüsse sowie die Landesregierung. Im Rahmen dieser Aufgabe nimmt er u.a. zu Gesetzesentwürfen Stellung, ebenso wie zu Einzelmaßnahmen, die der Zustimmung des Parlaments bedürfen.

Zeugnisse unserer Arbeit

Die Essenz unserer Prüfungen findet sich in den Jahres- und Sonderberichten wieder. Gegenwärtig sind es zwei reguläre Teile sowie zusätzlich eventuelle Sonderberichte. Diese Berichte werden dem Landtag und der Landesregierung zugeleitet und anschließend über die Medien veröffentlicht. Sie sind Grundlage für die Entlastung der Landesregierung durch das Parlament.

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